Der Beirat für Migration und Integration im Landkreis Germersheim
Der Beirat für Migration und Integration vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und wird alle fünf Jahre direkt von den Einwohner_innen mit Migrationsgeschichte (Ausländische Einwohner_innen, spätaussiedler_innen, Doppelstaatler_innen, Eingebürgerte, sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt.
Rechtsgrundlage dafür ist die Rheinland-Pfälzische Gemeindeordnung (§ 56) bzw. Landkreisordnung (§49a), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt. Auch in anderen Bundesländern gibt es Ausländer-/Migrations- bzw. Integrations(bei)räte. Derzeit existieren etwa 400 dieser kommunalen Gremien in der gesamten Bundesrepublik.
Ziel des Beirates ist es, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der Migrant_innen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, Integration zu fördern und Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Die ehrenamtliche Arbeit und das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen zu fördern und dazu beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.
Der Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und arbeitet hierzu mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.